Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Nutzung der von IT-Vision angebotenen Softwarelösungen, Dienstleistungen und Produkte. IT-Vision stellt cloudbasierte Software als Service (SaaS) bereit, die über moderne Endgeräte mit Internetverbindung genutzt werden kann. Mit der Nutzung der Softwarelösungen erklärt sich der Kunde mit diesen AGBs einverstanden.
2.1 Diese AGB gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen IT-Vision und seinen Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur anerkannt, wenn sie von IT-Vision ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2.2 Die AGB gelten sowohl für Unternehmen als auch für Selbstständige und Organisationen, jedoch nicht für Verbraucher gemäß Konsumentenschutzgesetz (KSchG).
3.1 IT-Vision bietet Softwarelösungen für Unternehmen an, die über ein Lizenzmodell genutzt werden. Die Software kann über eine Internetverbindung genutzt werden und wird als SaaS-Modell bereitgestellt.
3.2 IT-Vision ist bemüht, den Kunden eine möglichst störungsfreie Nutzung der Software zu ermöglichen. Eine dauerhafte, unterbrechungsfreie Verfügbarkeit kann jedoch nicht garantiert werden.
3.3 IT-Vision behält sich das Recht vor, Softwarelösungen weiterzuentwickeln und Funktionen zu ändern oder einzuschränken. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.
4.1 Der Vertrag zwischen IT-Vision und dem Kunden kommt durch eine Online-Bestellung oder schriftliche Vereinbarung zustande. Die Lizenzlaufzeit beträgt 12 Monate, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
4.2 Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn er nicht mindestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
4.3 IT-Vision ist berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen, wenn der Kunde gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstößt oder sich im Zahlungsverzug befindet.
5.1 Die Nutzung der Software ist kostenpflichtig. Die Preise für die jeweiligen Lizenzmodelle und Zusatzleistungen sind auf der Webseite von IT-Vision veröffentlicht.
5.2 Die Zahlung erfolgt im Voraus für die vereinbarte Laufzeit. Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen.
5.3 Bei Zahlungsverzug ist IT-Vision berechtigt, Mahngebühren sowie Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu berechnen. Nach zweimaliger erfolgloser Mahnung kann der Zugang zur Software bis zur vollständigen Zahlung gesperrt werden.
6.1 IT-Vision verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, wenn dies für die Vertragserfüllung notwendig ist.
6.2 Der Kunde ist für die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben in Bezug auf die von ihm eingegebenen und gespeicherten Daten selbst verantwortlich.
6.3 IT-Vision setzt technische und organisatorische Maßnahmen ein, um die Sicherheit der gespeicherten Daten zu gewährleisten. Dennoch kann IT-Vision keine absolute Sicherheit garantieren und übernimmt keine Haftung für Datenverluste aufgrund äußerer Einflüsse.
7.1 IT-Vision haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn oder Datenverlust ist ausgeschlossen.
7.2 IT-Vision übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung der Software durch den Kunden oder Dritte entstehen.
7.3 IT-Vision gewährleistet eine Verfügbarkeit der Software von 99% im Jahresdurchschnitt. Kurzfristige Wartungsarbeiten und höhere Gewalt sind hiervon ausgenommen.
8.1 IT-Vision bietet Kunden Support per E-Mail oder über ein Ticket-System während der Geschäftszeiten. Telefonischer Support kann gesondert vereinbart werden.
8.2 IT-Vision stellt regelmäßig Updates und Sicherheitsupdates bereit. Der Kunde ist verpflichtet, diese Updates zu installieren, sofern er selbst über ein On-Premise-System verfügt.
8.3 IT-Vision behält sich vor, ältere Versionen der Software nach einer angemessenen Übergangszeit nicht mehr zu unterstützen.
9.1 IT-Vision ist bemüht, die Softwarelösung 24/7 verfügbar zu halten. Notwendige Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt.
9.2 In Ausnahmefällen kann es zu ungeplanten Ausfällen kommen. IT-Vision wird in solchen Fällen schnellstmöglich Maßnahmen zur Wiederherstellung der Verfügbarkeit ergreifen.
10.1 Die Software von IT-Vision bleibt geistiges Eigentum von IT-Vision. Der Kunde erhält lediglich ein nicht übertragbares, nicht exklusives Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags.
10.2 Es ist dem Kunden untersagt, die Software zu kopieren, weiterzugeben, zu verändern oder anderweitig zu verwerten, soweit dies nicht ausdrücklich vertraglich gestattet ist.
10.3 Der Kunde darf die Software nur im Rahmen der Lizenzbedingungen nutzen. Ein Verstoß kann zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags führen.
11.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
11.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11.3 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist das für den Sitz von IT-Vision zuständige Gericht.
12.1 Hardware wird vorinstalliert mit Konfigurations- und Installationsdokumentation in digitaler Form, der Betriebssystemsoftware, Standardtreibern und der Anwendungssoftware gemäß Angebot dem Kunden bereitgestellt.
12.2 Die Gefahr geht direkt ab Auslieferungslager auf den Kunden über. Soweit nicht abweichend vereinbart, transportiert der Kunde die Hardware vollständig auf eigene Kosten.
12.3 Soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart, obliegt der Anschluss der Hardware am Aufstellungsort an das Strom- und Datennetz dem Kunden. Ebenso liegt es in der Verantwortung des Kunden, die Betriebsbereitschaft der Hardware und die erforderlichen Betriebs- und Einsatzbedingungen (z.B. Raum, Energie, Klima) herzustellen.
12.4 Die Einweisung und Schulung des Kunden und seiner Nutzer durch IT-Vision ist nicht geschuldet.
12.5 Der Kunde prüft die allgemeine Betriebsbereitschaft und Vollständigkeit der gelieferten Hardware und bestätigt deren Bereitstellung.